Grundsätzlich erfolgt die Eingruppierung nach dem Entgeltrahmen-Tarifvertrags (ERA-TV) auf Grundlageder Anforderungen, die an die zu erledigende Arbeitsaufgabe gestellt werden. D. h., dieEingruppierung, und damit die Bezahlung, hängt von der Arbeit ab, die man ausübt, und nichtunbedingt von der vorhandenen Qualifikation (Studienabschluss, Techniker, Meister etc.). Es folgen die EntgeltgruppenBeschreibungen der verschiedenen Tarifgebiete.
Baden Württemberg
Die Arbeitsaufgabe wird nach §6 des Entgeltrahmen-Tarifvertrages (ERA-TV) nach den folgenden Merkmalen bewertet
- Wissen und Können (Anlernen / Ausbildung und Erfahrung)
- Denken
- Handlungsspielraum / Verantwortung
- Kommunikation
- Mitarbeiterführung
Diese Kategorien werden mit Punkten bewertet. Die Gesamtpunktzahl wird den 17 Entgeltgruppengemäß folgender Tabelle zugeordnet.
Entgeltgruppe | Gesamtpunktzahl |
1 | 6 |
2 | 7 - 8 |
3 | 9 - 11 |
4 | 12 - 14 |
5 | 15 - 18 |
6 | 19 - 22 |
7 | 23 - 26 |
8 | 27 - 30 |
9 | 31 - 34 |
10 | 35 - 38 |
11 | 39 - 42 |
12 | 43 - 46 |
13 | 47 - 50 |
14 | 51 - 54 |
15 | 55 - 58 |
16 | 59 - 63 |
17 | 64 - 96 |
Es folgen die Punktewerte in den einzelnen Kategorien.
Wissen und Können
Die Kategorie Wissen und Können teilt sich ein zwei Bereiche auf: Anlernen und Ausbildung / Erfahrung.Bei Arbeitsanforderungen, die eine Ausbildung voraussetzen, wird auch notwendige Berufserfahrungberücksichtigt.
Anlernen
Punkte werden nach folgendem Schema vergeben:
Punkte | Beschreibung |
3 | Kenntnisse, körperliches Können bzw. Fertigkeiten, die eineeinmalige Arbeitsunterweisung und kurze Übung erfordern. |
4 | Kenntnisse, körperliches Können bzw. Fertigkeiten, die eineArbeitsunterweisung und längere Übung erfordern. |
5 | Kenntnisse, körperliches Können bzw. Fertigkeiten, die eineArbeitsunterweisung und Übung über mehrere Wochen erfordern. |
7 | Kenntnisse, körperliches Können bzw. Fertigkeiten, die einsystematisches Anlernen über einen Zeitraum der vorhergehenden Stufe hinaus erfordern, wobei das Anlernen auch die Vermittlung theoretischer Kenntnisse umfassen kann. |
9 | Kenntnisse, körperliches Können bzw. Fertigkeiten, die einumfangreiches systematisches Anlernen über ein halbes Jahr hinaus erfordern. |
Ausbildung und Erfahrung
Punkte für Ausbildung werden nach folgendem Schema vergeben:
Punkte | Beschreibung |
10 | Abgeschlossene, in der Regel zweijährige Berufsausbildungi. S. des BBiG. |
13 | Abgeschlossene, in der Regel drei- bis dreieinhalbjährigeBerufsausbildung i. S. des BBiG. |
16 | Abgeschlossene Berufsausbildung i. S. des BBiG und einedarauf aufbauende abgeschlossene, in der Regel einjährige Vollzeit-Fachausbildung(z. B. Meister-Ausbildung IHK). |
19 | Abgeschlossene Berufsausbildung i. S. des BBiG und einedarauf aufbauende abgeschlossene, in der Regel zweijährigeVollzeit-Fachausbildung (z. B. staatlich geprüfter Techniker). |
24 | Abgeschlossenes Fachhochschulstudium. |
29 | Abgeschlossenes Universitätsstudium. |
Zusätzlich wird Berufserfahrung wie folgt berücksichtigt:
Punkte | Beschreibung |
1 | bis zu einem Jahr |
3 | mehr als 1 Jahr bis zu 2 Jahren |
5 | mehr als 2 Jahre bis zu 3 Jahren |
8 | mehr als 3 Jahre bis zu 5 Jahren 8 |
10 | mehr als 5 Jahre |
Denken
Punkte werden nach folgendem Schema vergeben:
Punkte | Beschreibung |
1 | Einfache Aufgaben, die eine leicht zu erfassende Aufnahme undVerarbeitung von Informationen erfordern. |
3 | Aufgaben, die eine schwerer zu erfassende Aufnahme undVerarbeitung von Informationen erfordern oder Aufgaben, die eserfordern, standardisierte Lösungswege anzuwenden. |
5 | Aufgaben, die eine schwierige Erfassung und Verarbeitung vonInformationen erfordern oder Aufgaben, die es erfordern, ausbekannten Lösungsmustern zutreffende Lösungswegeauszuwählen und anzuwenden. |
8 | Umfangreiche Aufgaben, die es erfordern, bekannte Lösungsmusterzu kombinieren. |
12 | Problemstellungen, die es erfordern, bekannte Lösungsmusterweiterzuentwickeln. |
16 | Neuartige Problemstellungen, die es erfordern, neueLösungsmuster zu entwickeln. |
20 | Neue komplexe Problemstellungen, die innovatives Denkenerfordern; längerfristige Entwicklungstrends sind zu berücksichtigen. |
Handlungsspielraum / Verantwortung
Punkte werden nach folgendem Schema vergeben:
Punkte | Beschreibung |
1 | Die Arbeitsdurchführung erfolgt nach Anweisungen. |
3 | Die Arbeitsdurchführung erfolgt nach Anweisungen mit geringemHandlungsspielraum bei einzelnen Arbeitsverrichtungen(einzelne Arbeitsstufen innerhalb einer Teilaufgabe). |
5 | Die Arbeitsdurchführung erfolgt nach Anweisungen mitHandlungsspielraum bei einzelnen Teilaufgaben (Teil eines Gesamtauftrages oderArbeitsablaufes). |
7 | Die Arbeitsdurchführung erfolgt nach Anweisungen mitHandlungsspielraum innerhalb der Arbeitsaufgabe. |
9 | Die Arbeitsdurchführung erfolgt nach allgemeinen Anweisungenmit erweitertem Handlungsspielraum innerhalb der Arbeitsaufgabe. Alternative Handlungswege bzw. Möglichkeitensind gegeben. |
11 | Die Arbeitsdurchführung erfolgt nach Zielvorgaben mitHandlungsspielraum für ein Aufgabengebiet. Zur Aufgabendurchführung ist derselbstständige Einsatz bekannter Methoden und Hilfsmittel erforderlich. |
14 | Die Arbeitsdurchführung erfolgt nach Zielvorgaben miterweitertem Handlungsspielraum für ein komplexesAufgabengebiet. |
17 | Die Arbeitsdurchführung erfolgt nach allgemeinen Zielen mitweitgehendem Handlungsspielraum für ein umfangreiches Aufgabengebiet. |
Kommunikation
Punkte werden nach folgendem Schema vergeben:
Punkte | Beschreibung |
1 | Informationseinholung und -weitergabe zur Erledigung derArbeitsaufgabe (z. B. Auftrag entgegennehmen und abmelden,auftretende Abweichungen melden). |
3 | Abstimmung in routinemäßigen Einzelfragen in direktemZusammenhang mit der Arbeitsaufgabe (z. B. auftretende Abweichungen durchsprechen und abstimmen). |
5 | Abstimmung über routinemäßige Einzelfragen hinaus bei häufigunterschiedlichen Voraussetzungen in direktem Zusammenhang mit der Arbeitsaufgabe (z. B. auftretendeAbweichungen klären). |
7 | Abstimmung und Koordinierung im Rahmen des übertragenenAufgabenkomplexes bei gleicher Gesamtzielsetzung. Unterschiedliche Interessenlagen treten auf. |
10 | Interessenvertretung für den übertragenen Aufgabenkomplexgegenüber Anderen bei unterschiedlichen Zielsetzungen (z. B.Gespräche Einkäufer mit Lieferant). |
13 | Verhandlungen von funktionsübergreifender Bedeutung mitAnderen bei unterschiedlichen Zielsetzungen. |
Mitarbeiterführung
Punkte werden nach folgendem Schema vergeben. Bei Aufgaben ohne Mitarbeiterführung wird diese Kategorie nichtberücksichtigt (= 0 Punkte).
Punkte | Beschreibung |
2 | Erteilen von Anweisungen unter konstanten und überschaubarenRahmenbedingungen und Zielen. |
3 | Erläuterung der Ziele und Abklärung der Aufgabenstellung mitAnhörung der Mitarbeiter. Sich ändernde Rahmenbedingungen und deren Auswirkungen sind nach Art und Umfangüberschaubar. |
4 | Erreichung eines gemeinsamen Aufgabenverständnisses zurZielerreichung, auch bei teilweise unterschiedlicher Interessenlage. Sich ändernde Rahmenbedingungen und derenAuswirkungen sind abschätzbar. |
5 | Gemeinsame Entwicklung von aufgaben- / bereichsbezogenensowie individuellen Zielen bei teilweise unterschiedlicher Interessenlage. Sich ändernde Rahmenbedingungen und derenAuswirkungen sind schwerer abschätzbar. |
7 | Gemeinsame, auf persönliche Überzeugung der Mitarbeiter ausgerichtete Entwicklung und Ausgestaltung von aufgaben- / bereichsbezogenen sowie individuellen Zielen, bei häufig unterschiedlichen Interessenlagen, mit eigenen und/oder anderen Mitarbeitern. Sich ändernde Rahmenbedingungen und deren Auswirkungen sind schwer abschätzbar, funktions und / oder bereichsübergreifend. |
Bayern
Die Einteilung der Arbeitsaufgabe in Bayern wird in folgender Tabelle dargestellt. Die notwendigen Qualifikationen können in einigenEntgeltgruppen auch durch "Umwege" erlangt werden. Diese werden in einer zweiten Tabelle dargestellt.
Entgelt- gruppe | Qualifikation | Handlungsspielraum |
1 | Kurze Unterweisung | Nicht relevant |
2 | Anlernen | Nicht relevant |
3 | Anlernen etwa 6 Wochen | Arbeitsaufgabe für die Ablauf und Ausführungweitgehend festgelegt sind. |
4 | Anlernen + zusätzliche aufgabenbezogene Qualifikation | Arbeitsaufgabe für die Ablauf und Ausführungweitgehend festgelegt sind. |
4c | Einschlägige 2-jährige abgeschlosseneBerufsausbildung | Nicht relevant |
5 | Einschlägige mindestens 3-jährige abgeschlosseneBerufsausbildung | Entscheidungen bei der Arbeitsausführung |
6 | Einschlägige mindestens 3-jährige abgeschlosseneBerufsausbildung + fachspezifische Zusatzqualifikation | Nicht relevant |
7 | Meister / Fachwirt | Nicht relevant |
8 | Techniker / Betriebswirt | Nicht relevant |
9 | Bis zu 4-jähriges Regel-Studium (FH) | Entscheidungs- und Dispositionsspielraumim Rahmen der Aufgabenstellung |
10 | Mehr als 4-jähriges Regel-Studium (UNI) | nicht relevant |
11 | Mehr als 4-jähriges Regel-Studium + fachspezifische Zusatzqualifikation | Entscheidungen bezüglich eigener Aufgabenstellung,Arbeitnehmer entscheidet nicht selbst über seine Arbeitsaufgabe. |
12 | Mehr als 4-jähriges Regel-Studium + erweiterte fachspezifische Zusatzqualifikation | nicht relevant |
Die notwendige Qualifikation kann in einigen Gruppen auch durch Umwege erlangt werden
Entgelt- gruppe | Qualifikation | alternative Qualifikation |
5 | Einschlägige mindestens 3-jährige abgeschlosseneBerufsausbildung. | Einschlägige 2-jährige abgeschlossene Berufsausbildung+ längere zusätzliche fachspezifische Erfahrung. |
6 | Einschlägige mindestens 3-jährige abgeschlosseneBerufsausbildung + fachspezifische Zusatzqualifikation | Einschlägige mind. 3-jährige Berufsausbildung+ fachspezifische Zusatzqualifikation. Fachspezifische Zusatzqualifikation kann durchfachspezifische Erfahrung von etwa 15 Monaten ersetzt werden. |
7 | Meister / Fachwirt | Einschlägige mind. 3-jährige Berufsausbildung+ erweiterte fachspezifische Zusatzqualifikationerweiterte fachspezifische Zusatzqualifikation kanndurch mehrjährige, d. h. mind. 3-jährigefachspezifische Erfahrung ersetzt werden. |
8 | Techniker / Betriebswirt | Einschlägige mind. 3-jährige Berufsausbildung + umfangreiche fachspezifische Zusatzqualifikationoder Meister / Fachwirt + zusätzliche Aufgaben wie Führungsaufgaben und fachliche Verantwortung für unterstellteMitarbeiter. |
9 | Bis zu 4-jähriges Regel-Studium (FH) | Einschlägige mind. 3-jährige Berufsausbildung+ über Entgeltgruppe 8 hinausgehende Zusatzqualifikation. |
10 | Mehr als 4-jähriges Regel-Studium (UNI) | Einschlägige mind. 3-jährige Berufsausbildung+ besonders umfangreiche fachspezifische Zusatzqualifikation. Weitere Alternative:bis zu 4-jähriges Studium + fachspezifische Erfahrung. |
11 | Mehr als 4-jähriges Regel-Studium + fachspezifische Zusatzqualifikation | Einschlägige mind. 3-jährige Berufsausbildung + qualifizierte Weiterbildung und umfangreichefachspezifische Zusatzqualifikation. Weitere Alternative: bis zu 4-jähriges Studium+ erweiterte fachspezifische Erfahrung. |
12 | Mehr als 4-jähriges Regel-Studium + erweiterte fachspezifische Zusatzqualifikation | Einschlägige mind. 3-jährige Berufsausbildung + qualifizierte Weiterbildung und besondersumfangreiche fachspezifische Zusatzqualifikation. Weitere Alternative: bis zu 4-jähriges Studium+ umfangreiche fachspezifische Erfahrung. |
Berlin / Brandenburg
Die Einteilung der Arbeitsaufgabe in Berlin / Brandenburg wird in folgender Tabelle dargestellt.
Entgelt- gruppe | Qualifikation | Handlungsspielraum |
1 | Tätigkeiten mit einer Unterweisungszeit von in der Regel 3 Tagen. | Ablauf und Ausführung der Tätigkeiten sind festgelegt. |
2 | Tätigkeiten mit einer Unterweisungszeit von bis zu 4 Wochen. | Ablauf und Ausführung der Tätigkeiten sind weitgehend festgelegt. |
3 | Tätigkeiten, zu deren Ausführung ein fachspezifisches systematischesAnlernen von in der Regel mehr als 4 Wochen erforderlich ist. | Ablauf und Ausführungder Tätigkeiten sind im wesentlichen festgelegt. |
4 | Tätigkeiten, zu deren Ausführung eine abgeschlossene fachspezifischemindestens zweijährige Berufsausbildung oder ein entsprechendes fachspezifisches systematisches Anlernenund zusätzliche Berufserfahrung erforderlich sind. | Ablauf und Ausführung der Tätigkeiten sind in Teilen festgelegt. |
5 | Aufgaben, zu deren Erledigung eine abgeschlossene fachspezifischemindestens dreijährige Berufsausbildung oder eine abgeschlossene fachspezifische mindestens zweijährigeBerufsausbildung und eine mehrjährige fachspezifische Berufserfahrung erforderlich sind. | Ablauf und Ausführung der Aufgaben erfolgen im Rahmen allgemeinerAnweisungen mit Handlungsspielraum innerhalb der Aufgaben. |
6 | Aufgaben, zu deren Erledigung eine abgeschlossene fachspezifischemindestens dreijährige Berufsausbildung und entweder eine mehrjährige fachspezifische Berufserfahrung oder eine fachspezifische Weiterbildung erforderlich sind. Diese Kenntnisse und Fertigkeiten können auch durch eine abgeschlossenemindestens dreijährige artverwandte Berufsausbildung und mehrjährige fachspezifischeBerufserfahrung und eine fachspezifische Weiterbildung oder auf anderem Wege erworben werden. | Ablauf und Ausführung der verschiedenartigen Aufgaben erfolgenim Rahmen allgemeiner Anweisungen mit Handlungsspielraum innerhalb der verschiedenartigen Aufgaben. |
7 | Aufgaben, zu deren Erledigung eine abgeschlossene fachspezifischemindestens dreijährige Berufsausbildung und eine langjährigefachspezifische Berufserfahrung oder eine abgeschlossene fachspezifische mindestens dreijährigeBerufsausbildung und eine mehrjährige fachspezifische Berufserfahrungsowie eine fachspezifische Weiterbildung erforderlich sind. | Ablauf und Ausführung der schwierigen Aufgaben erfolgen imRahmen allgemeiner Anweisungen mit erweitertem Handlungsspielraum. |
8 | Fachübergreifende Aufgaben, zu deren Erledigung eine abgeschlossenefachspezifische mindestens dreijährige Berufsausbildungund eine lanjäghrige fachspezifische Berufserfahrung oder eine abgeschlossene fachspezifische mindestens dreijährigeBerufsausbildung und eine mehrjährige fachspezifische Berufserfahrungsowie eine fachspezifische Weiterbildung. | Die Ausführung der fachübergreifenden Aufgaben erfolgt im Rahmenallgemeiner Anweisungen mit erweitertem Handlungsspielraum. |
9 | Fachübergreifende Aufgaben, zu deren Erledigung eine abgeschlossene fachbezogene mindestens zweijährige Fachschulausbildung(z.B. Meister/ Techniker/Betriebswirt) oder eine abgeschlossene fachspezifische mindestens dreijährigeBerufsausbildung und eine langjährige fachspezifische Berufserfahrungsowie eine fachspezifische Weiterbildung. | Die Ausführung der fachübergreifenden Aufgaben erfolgt im Rahmenallgemeiner Richtlinien mit entsprechend erweitertem Handlungsspielraum. |
10 | Abgeschlossene Hochschulausbildung oder eine abgeschlossene fachspezifische mindestens zweijährigeFachschulausbildung sowie eine mehrjährige fachspezifische Berufserfahrung oder eine abgeschlossene fachspezifische mindestens dreijährigeBerufsausbildung und eine langjährige fachspezifische Berufserfahrungsowie Fach- und Spezialkenntnisse erforderlich sind. | Die Ausführung der fachübergreifenden Aufgaben erfolgt im Rahmen allgemeiner Richtlinien mit weitgehendem Handlungsspielraum. |
11 | Aufgabenstellungen, zu deren Bearbeitung eine abgeschlossene Hochschulausbildung und entweder mehrjährige fachspezifische Berufserfahrung oder Fach- und Spezialkenntnisse oder eine abgeschlossene fachbezogene mindestens zweijährigeFachschulausbildung sowie eine langjährige fachspezifische Berufserfahrungerforderlich sind. | Die Aufgabenstellungen werden im Rahmen allgemeiner Richtlinienmit weit gehendem Handlungsspielraum bearbeitet. |
12 | Aufgabenstellungen, zu deren Bearbeitung eine abgeschlossene Hochschulausbildung und langjährige fachspezifische Berufserfahrung oder eine abgeschlossene fachbezogene mindestens zweijährigeFachschulausbildung sowie eine langjährige fachspezifische Berufserfahrungund Fach- und Spezialkenntnisse erforderlich sind. | Die Aufgabenstellungen werden nach Zielvorgaben bearbeitet. |
13 | Aufgabenstellungen, zu deren Bearbeitung eine abgeschlosseneHochschulausbildung und langjährige umfangreiche fachspezifischeBerufserfahrung sowie Fach- und Spezialkenntnisse in unterschiedlichenAufgaben erforderlich sind. | Die Aufgabenstellungen werden nach allgemeinen Zielen bearbeitet. |
Hamburg / Unterweser
Die Einteilung der Arbeitsaufgabe in Hamburg / Unterweser wird in folgender Tabelle dargestellt.
Entgelt- gruppe | Qualifikation | Handlungsspielraum |
1 | Auszubildende | |
2 | Erforderlich sind Arbeits- oder Materialkenntnisse oder Geschicklichkeit bei der Arbeitsausführung, die durch eine zweckgerichtete Einarbeitung und Übung von bis zu vier Wochen erlernt werden. Berufliche Vorbildung ist nicht erforderlich. | Tätigkeiten, deren Ablauf und Ausführung im Einzelnen festgelegt sind. |
3 | Erforderlich sind Arbeits- oder Materialkenntnisse oder besondere Geschicklichkeit bei der Arbeitsausführung, wie sie in der Regel durch ein systematisches Anlernen von mehr als vier Wochen Dauer erworben werden. Berufliche Vorbildung ist nicht erforderlich. | Tätigkeiten, deren Ablauf und Ausführung weitgehend festgelegt sind. |
4 | Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch eine mindestens zweijährige fachspezifische Ausbildung oder durch eine abgeschlossene dreijährige fachfremde Berufsausbildung erworben werden, oder auf einem anderen Wege erworben wurden. | Tätigkeiten, deren Ablauf und Ausführung teilweise festgelegt sind. |
5 | Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch eine abgeschlossene fachspezifische mindestens dreijährige Berufsausbildung oder durch eine abgeschlossene fachfremde Berufsausbildung und eine mehrjährigefachspezifische Berufserfahrung erworben werden | Sachbearbeitende Aufgaben und/oder Facharbeiten, deren Erledigung weitgehend vorgegeben ist. |
6 | Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch eine abgeschlossene fachspezifische mindestens dreijährige Berufsausbildung und eine mehrjährige Berufserfahrung oder durch eine abgeschlossene fachfremde Berufsausbildung und eine mehrjährigefachspezifische Berufserfahrung sowie zusätzliche spezielle Weiterbildung erworben werden. | Schwierige sachbearbeitende Aufgaben und/oder schwierige Facharbeiten, deren Erledigung überwiegend vorgegeben ist. |
7 | Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch eine abgeschlossene fachspezifische mindestens dreijährige Berufsausbildung und eine mehrjährige Berufserfahrung sowie zusätzliche spezielle Weiterbildung erworben werden | Umfassende sachbearbeitende Aufgaben und/oder umfassende Facharbeiten innerhalb des Fachgebietes, deren Erledigung teilweise vorgegeben ist. |
8 | Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch eine abgeschlossene zweijährige Fachschulausbildung oder durch eine abgeschlossene fachspezifische mindestens dreijährige Berufsausbildung und eine langjährige Berufserfahrung sowie eine zusätzliche spezielle Weiterbildung erworben werden. | Fachgebietsübergreifende Aufgabengebiete, deren Erledigung im Rahmen von bestimmten Richtlinien erfolgt. |
9 | Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch eine abgeschlossene Hochschulausbildung oder durch eine abgeschlossene zweijährige Fachschulausbildung und eine mehrjährige Berufserfahrung sowieeine zusätzliche spezielle Weiterbildung erworben werden. | Komplexe Aufgabengebiete im Rahmen von Richtlinien. |
10 | Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch eine abgeschlossene Hochschulausbildung erworben werden. | Aufgabenbereiche im Rahmen von allgemeinen Richtlinien. |
11 | Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch eine abgeschlossene Hochschulausbildung und eine langjährige fachspezifische Berufserfahrung sowie gegebenenfalls eine entsprechende Fortbildung erworben werden. | Komplexe Aufgabenbereiche - teilweise nach allgemeinen Richtlinien. |
12 | Aufgabenstellungen, zu deren Bearbeitung eine abgeschlossene Hochschulausbildung und langjährige fachspezifische Berufserfahrung oder eine abgeschlossene fachbezogene mindestens zweijährigeFachschulausbildung sowie eine langjährige fachspezifische Berufserfahrungund Fach- und Spezialkenntnisse erforderlich sind. | Die Aufgabenstellungen werden nach Zielvorgaben bearbeitet. |
13 | Aufgabenstellungen, zu deren Bearbeitung eine abgeschlosseneHochschulausbildung und langjährige umfangreiche fachspezifischeBerufserfahrung sowie Fach- und Spezialkenntnisse in unterschiedlichenAufgaben erforderlich sind. | Die Aufgabenstellungen werden nach allgemeinen Zielen bearbeitet. |
Entgeltstufen
Bei Neueinstellungen und bei der Übernahme von Ausgebildeten werden die Beschäftigten in die Grundstufe eingruppiert. Die Wartezeit auf die Hauptstufe beträgt bei EG 2 - 4 1/2 Jahr, bei EG 5 - 8 1 Jahr und bei EG 9 - 11 2 Jahre. Bei Umgruppierungen werden die Beschäftigten in der Regel in der Hauptstufe eingruppiert.
Zusatzstufen
Die Voraussetzungen für die Zusatzstufen sind erfüllt, wenn die übertragene Arbeit zusätzlich Anforderungen an die Flexibilität und/oder Verantwortung und/oder Kooperation der Beschäftigten in einem Maße stellt, das oberhalb des allgemeinen Anforderungsniveaus der Hauptstufe, aber unterhalb der nächsten Gruppe liegt.
Hessen
Die Einteilung der Arbeitsaufgabe in Hessen wird in folgender Tabelle dargestellt.
Entgelt- gruppe | Qualifikation | Handlungsspielraum |
1 | Einfache Tätigkeiten - Einarbeitung von bis zu 4 Wochen | |
2 | Anlernen von bis zu 6 Monaten | Tätigkeiten, deren Ablauf und Ausführung weitgehend festgelegt sind. |
3 | Anlernen von mehr als 6 Monaten | Tätigkeiten, deren Ablauf und Ausführung überwiegend festgelegt sind. |
4 | mindestens 2-jährige fachspezifische Ausbildung | Tätigkeiten, deren Ablauf und Ausführung teilweise festgelegt sind. |
5 | mindestens 3-jährige fachspezifische Ausbildung | Sachbearbeitende Aufgaben und / oder Facharbeiten, deren Erledigungweitgehend festgelegt sind. |
6 | mindestens 3-jährige fachspezifische Ausbildung und mehrjährige Berufserfahrung | Schwierige sachbearbeitende Aufgaben und / oder schwierigeFacharbeiten, deren Erledigung überwiegend festgelegt sind. |
7 | mindestens 3-jährige fachspezifische Ausbildung und entweder mindestens 2-jährige Fachausbildung oder langjährige Berufserfahrung | Umfassende sachbearbeitende Aufgaben und / oder besondersschwierige und hochwertige Facharbeiten, deren Erledigung teilweisefestgelegt sind. |
8 | mindestens 3-jährige fachspezifische Ausbildung, mindestens 2-jährige Fachausbildung und langjährige Berufserfahrung | Ein Aufgabengebiet, das im Rahmen von bestimmten Richtlinien erledigtwird oder hochwertigste Facharbeiten, die hohes Dispositionsvermögenund umfassende Verantwortung erfordern. |
9 | Mindestens 4-jähriges Hochschulstudium oder mindestens 3-jährige fachspezifische Ausbildung, mindestens 2-jährige Fachausbildung, langjährige Berufserfahrung und zusätzliche Weiterbildung | Ein erweitertes Aufgabengebiet, das im Rahmen von Richtlinien erledigtwird. |
10 | Mindestens 4-jähriges Hochschulstudium und mehrjährige spezifische Berufserfahrung | Ein Aufgabenbereich, der im Rahmen von allgemeinen Richtlinien erledigtwird. |
11 | 4-jähriges Hochschulstudium und mehrjährige spezifische Berufserfahrung | Ein erweiterter Aufgabenbereich, der teilweise im Rahmen vonallgemeinen Richtlinien erledigt wird. |
Zusatzstufe
In der Zusatzstufe werden spezielle betriebliche Anforderungen bewertet, die über die in den Entgeltgruppen E 4 bis E 11 beschriebenen Anforderungenhinausgehen. Dies wird weitestgehend in Betriebsvereinbarungen festgelegt.
Niedersachsen
Hier liegen uns leider keine verlässlichen Informationen vor. Falls Sie überprüfbare Informationen (z.B. den Tarifvertrag) haben würden wir uns über eine Zusendung an info@metall-tarif.info sehr freuen.
Nordrhein-Westfalen
Die Arbeitsaufgabe wird nach den folgenden Merkmalen bewertet
- Können (Anlernen / Ausbildung und Erfahrung)
- Handlungsspielraum
- Kooperation
- Mitarbeiterführung
Diese Kategorien werden mit Punkten bewertet. Die Gesamtpunktzahl wird den 17 Entgeltgruppengemäß folgender Tabelle zugordnet.
Entgeltgruppe | Gesamtpunktzahl |
1 | 10 - 15 |
2 | 16 - 21 |
3 | 22 - 28 |
4 | 29 - 35 |
5 | 36 - 43 |
6 | 44 - 54 |
7 | 55 - 68 |
8 | 69 - 77 |
9 | 78 - 88 |
10 | 89 - 101 |
11 | 102 - 112 |
12 | 113 - 128 |
13 | 129 - 142 |
14 | 143 - 170 |
Es folgen die Punktewerte in den einzelnen Kategorien.
Können
Die Kategorie Können teilt sich ein zwei Bereiche auf: Arbeitskenntnisse (= Anlernen) und Fachkenntnisse (= Ausbildung) / Erfahrung.Bei Arbeitsanforderungen, die eine Ausbildung voraussetzen, wird auch notwendige Berufserfahrung berücksichtigt.
Arbeitskenntnisse
Punkte werden nach folgendem Schema vergeben:
Punkte | Beschreibung |
6 | Arbeitsaufgaben mit einem Können, das durch ein Anlernen von bis zu 1 Woche erworben wird. |
12 | Arbeitsaufgaben mit einem Können, das durch ein Anlernen von weniger als 4 Wochen erworben wird. |
18 | Arbeitsaufgaben mit einem Können, das durch ein Anlernen ab 4 Wochen erworben wird. |
25 | Arbeitsaufgaben mit einem Können, das durch ein Anlernen ab 3 Monaten erworben wird. |
32 | Arbeitsaufgaben mit einem Können, das durch ein Anlernen ab 6 Monaten erworben wird. |
40 | Arbeitsaufgaben mit einem Können, das durch ein Anlernen ab 1 Jahr erworben wird. |
Ausbildung und Erfahrung
Punkte für Fachkenntnisse (= Ausbildung) werden nach folgendem Schema vergeben:
Punkte | Beschreibung |
48 | Arbeitsaufgaben mit einem Können, das i.d.R durch eine abgeschlossene Ausbildung von mindestens 2-jähriger Regelausbildungsdauer erworben wird. |
58 | Arbeitsaufgaben mit einem Können, das i.d.R durch eine abgeschlossene Ausbildung von mindestens 3-jähriger Regelausbildungsdauer erworben wird. |
69 | Arbeitsaufgaben mit einem Können, das i.d.R durch eine abgeschlossene Ausbildung und durch eine zusätzliche 1-jährige Fachausbildung erworben wird. |
81 | Arbeitsaufgaben mit einem Können, das i.d.R durch eine abgeschlossene Ausbildung und durch eine zusätzliche 2-jährige Fachausbildung erworben wird. |
94 | Arbeitsaufgaben mit einem Können, das i.d.R durch eine abgeschlossene Fachhochschulausbildung erworben wird. |
108 | Arbeitsaufgaben mit einem Können, das i.d.R durch eine abgeschlossene Universitätsausbildung erworben wird. |
Zusätzlich wird Berufserfahrung wie folgt berücksichtigt:
Punkte | Beschreibung |
6 | Arbeitsaufgaben, die zusätzlich zu den Fachkenntnissen Berufserfahrung von mindestens 1 Jahr bis zu 3 Jahren erfordern. |
12 | Arbeitsaufgaben, die zusätzlich zu den Fachkenntnissen Berufserfahrung von mehr als 3 Jahren erfordern. |
Handlungs- und Entscheidungsspielraum
Punkte werden nach folgendem Schema vergeben:
Punkte | Beschreibung |
2 | Die Erfüllung der Arbeitsaufgabe ist im Einzelnen vorgegeben. |
10 | Die Erfüllung der Arbeitsaufgabe ist weitgehend vorgegeben. |
18 | Die Erfüllung der Arbeitsaufgabe ist teilweise vorgegeben. |
30 | Die Erfüllung der Arbeitsaufgabe erfolgt überwiegend ohne Vorgaben weitgehend selbstständig. |
40 | Die Erfüllung der Arbeitsaufgabe erfolgt weitgehend ohne Vorgaben selbstständig. |
Kooperation
Punkte werden nach folgendem Schema vergeben:
Punkte | Beschreibung |
2 | Die Erfüllung der Arbeitsaufgabe erfordert kaum Kommunikation und Zusammenarbeit. |
4 | Die Erfüllung der Arbeitsaufgabe erfordert regelmäßige Kommunikation und Zusammenarbeit. |
10 | Die Erfüllung der Arbeitsaufgabe erfordert regelmäßige Kommunikation und Zusammenarbeit sowie gelegentliche Abstimmung. |
15 | Die Erfüllung der Arbeitsaufgabe erfordert regelmäßige Kommunikation, Zusammenarbeit und Abstimmung. |
20 | Die Erfüllung der Arbeitsaufgabe erfordert in hohem Maße Kommunikation, Zusammenarbeit und Abstimmung. |
Mitarbeiter
Punkte werden nach folgendem Schema vergeben:
Punkte | Beschreibung |
0 | Die Erfüllung der Arbeitsaufgabe erfordert kein Führen. |
5 | Die Erfüllung der Arbeitsaufgabe erfordert, Beschäftigte fachlich anzuweisen, anzuleiten und zu unterstützen. |
10 | Die Erfüllung der Arbeitsaufgabe erfordert, Beschäftigte zur Zielerreichung zweckmäßig einzusetzen, zu unterstützen, zu fördern und zu motivieren. |
20 | Die Erfüllung der Arbeitsaufgabe erfordert, Ziele zu entwickeln und die Beschäftigten zweckmäßig zur Zielerreichung einzusetzen, zu unterstützen, zu fördern und zu motivieren. |
Osnabrück / Emsland
Hier liegen uns leider keine verlässlichen Informationen vor. Falls Sie überprüfbare Informationen (z.B. den Tarifvertrag) haben würden wir uns über eine Zusendung an info@metall-tarif.info sehr freuen.
Pfalz
Die Einteilung der Arbeitsaufgabe wird in folgender Tabelle dargestellt.
Entgelt- gruppe | Qualifikation | Handlungsspielraum |
1 | Einfache Tätigkeiten - Einarbeitung von bis zu 4 Wochen | |
2 | Anlernen von bis zu 6 Monaten | Tätigkeiten, deren Ablauf und Ausführung weitgehend festgelegt sind. |
3 | Anlernen von mehr als 6 Monaten | Tätigkeiten, deren Ablauf und Ausführung überwiegend festgelegt sind. |
4 | mindestens 2-jährige fachspezifische Ausbildung | Tätigkeiten, deren Ablauf und Ausführung teilweise festgelegt sind. |
5 | mindestens 3-jährige fachspezifische Ausbildung | Sachbearbeitende Aufgaben und / oder Facharbeiten, deren Erledigungweitgehend festgelegt sind. |
6 | mindestens 3-jährige fachspezifische Ausbildung und mehrjährige Berufserfahrung | Schwierige sachbearbeitende Aufgaben und / oder schwierigeFacharbeiten, deren Erledigung überwiegend festgelegt sind. |
7 | mindestens 3-jährige fachspezifische Ausbildung und entweder mindestens 2-jährige Fachausbildung oder langjährige Berufserfahrung | Umfassende sachbearbeitende Aufgaben und / oder besondersschwierige und hochwertige Facharbeiten, deren Erledigung teilweisefestgelegt sind. |
8 | mindestens 3-jährige fachspezifische Ausbildung, mindestens 2-jährige Fachausbildung und langjährige Berufserfahrung | Ein Aufgabengebiet, das im Rahmen von bestimmten Richtlinien erledigtwird oder hochwertigste Facharbeiten, die hohes Dispositionsvermögenund umfassende Verantwortung erfordern. |
9 | Mindestens 4-jähriges Hochschulstudium oder mindestens 3-jährige fachspezifische Ausbildung, mindestens 2-jährige Fachausbildung, langjährige Berufserfahrung und zusätzliche Weiterbildung | Ein erweitertes Aufgabengebiet, das im Rahmen von Richtlinien erledigtwird. |
10 | Mindestens 4-jähriges Hochschulstudium und mehrjährige spezifische Berufserfahrung | Ein Aufgabenbereich, der im Rahmen von allgemeinen Richtlinien erledigtwird. |
11 | 4-jähriges Hochschulstudium und mehrjährige spezifische Berufserfahrung | Ein erweiterter Aufgabenbereich, der teilweise im Rahmen vonallgemeinen Richtlinien erledigt wird. |
Zusatzstufe
In der Zusatzstufe werden spezielle betriebliche Anforderungen bewertet, die über die in den Entgeltgruppen E 4 bis E 11 beschriebenen Anforderungenhinausgehen. Dies wird weitestgehend in Betriebsvereinbarungen festgelegt.
Rheinland / Rheinhessen
Die Einteilung der Arbeitsaufgabe wird in folgender Tabelle dargestellt.
Entgelt- gruppe | Qualifikation | Handlungsspielraum |
1 | Einfache Tätigkeiten - Einarbeitung von bis zu 4 Wochen | |
2 | Anlernen von bis zu 6 Monaten | Tätigkeiten, deren Ablauf und Ausführung weitgehend festgelegt sind. |
3 | Anlernen von mehr als 6 Monaten | Tätigkeiten, deren Ablauf und Ausführung überwiegend festgelegt sind. |
4 | mindestens 2-jährige fachspezifische Ausbildung | Tätigkeiten, deren Ablauf und Ausführung teilweise festgelegt sind. |
5 | mindestens 3-jährige fachspezifische Ausbildung | Sachbearbeitende Aufgaben und / oder Facharbeiten, deren Erledigungweitgehend festgelegt sind. |
6 | mindestens 3-jährige fachspezifische Ausbildung und mehrjährige Berufserfahrung | Schwierige sachbearbeitende Aufgaben und / oder schwierigeFacharbeiten, deren Erledigung überwiegend festgelegt sind. |
7 | mindestens 3-jährige fachspezifische Ausbildung und entweder mindestens 2-jährige Fachausbildung oder langjährige Berufserfahrung | Umfassende sachbearbeitende Aufgaben und / oder besondersschwierige und hochwertige Facharbeiten, deren Erledigung teilweisefestgelegt sind. |
8 | mindestens 3-jährige fachspezifische Ausbildung, mindestens 2-jährige Fachausbildung und langjährige Berufserfahrung | Ein Aufgabengebiet, das im Rahmen von bestimmten Richtlinien erledigtwird oder hochwertigste Facharbeiten, die hohes Dispositionsvermögenund umfassende Verantwortung erfordern. |
9 | Mindestens 4-jähriges Hochschulstudium oder mindestens 3-jährige fachspezifische Ausbildung, mindestens 2-jährige Fachausbildung, langjährige Berufserfahrung und zusätzliche Weiterbildung | Ein erweitertes Aufgabengebiet, das im Rahmen von Richtlinien erledigtwird. |
10 | Mindestens 4-jähriges Hochschulstudium und mehrjährige spezifische Berufserfahrung | Ein Aufgabenbereich, der im Rahmen von allgemeinen Richtlinien erledigtwird. |
11 | 4-jähriges Hochschulstudium und mehrjährige spezifische Berufserfahrung | Ein erweiterter Aufgabenbereich, der teilweise im Rahmen vonallgemeinen Richtlinien erledigt wird. |
Zusatzstufe
In der Zusatzstufe werden spezielle betriebliche Anforderungen bewertet, die über die in den Entgeltgruppen E 4 bis E 11 beschriebenen Anforderungenhinausgehen. Dies wird weitestgehend in Betriebsvereinbarungen festgelegt.
Saarland
Die Einteilung der Arbeitsaufgabe wird in folgender Tabelle dargestellt.
Entgelt- gruppe | Qualifikation | Handlungsspielraum |
1 | Einfache Tätigkeiten - Einarbeitung von bis zu 4 Wochen | |
2 | Anlernen von bis zu 6 Monaten | Tätigkeiten, deren Ablauf und Ausführung weitgehend festgelegt sind. |
3 | Anlernen von mehr als 6 Monaten | Tätigkeiten, deren Ablauf und Ausführung überwiegend festgelegt sind. |
4 | mindestens 2-jährige fachspezifische Ausbildung | Tätigkeiten, deren Ablauf und Ausführung teilweise festgelegt sind. |
5 | mindestens 3-jährige fachspezifische Ausbildung | Sachbearbeitende Aufgaben und / oder Facharbeiten, deren Erledigungweitgehend festgelegt sind. |
6 | mindestens 3-jährige fachspezifische Ausbildung und mehrjährige Berufserfahrung | Schwierige sachbearbeitende Aufgaben und / oder schwierigeFacharbeiten, deren Erledigung überwiegend festgelegt sind. |
7 | mindestens 3-jährige fachspezifische Ausbildung und entweder mindestens 2-jährige Fachausbildung oder langjährige Berufserfahrung | Umfassende sachbearbeitende Aufgaben und / oder besondersschwierige und hochwertige Facharbeiten, deren Erledigung teilweisefestgelegt sind. |
8 | mindestens 3-jährige fachspezifische Ausbildung, mindestens 2-jährige Fachausbildung und langjährige Berufserfahrung | Ein Aufgabengebiet, das im Rahmen von bestimmten Richtlinien erledigtwird oder hochwertigste Facharbeiten, die hohes Dispositionsvermögenund umfassende Verantwortung erfordern. |
9 | Mindestens 4-jähriges Hochschulstudium oder mindestens 3-jährige fachspezifische Ausbildung, mindestens 2-jährige Fachausbildung, langjährige Berufserfahrung und zusätzliche Weiterbildung | Ein erweitertes Aufgabengebiet, das im Rahmen von Richtlinien erledigtwird. |
10 | Mindestens 4-jähriges Hochschulstudium und mehrjährige spezifische Berufserfahrung | Ein Aufgabenbereich, der im Rahmen von allgemeinen Richtlinien erledigtwird. |
11 | 4-jähriges Hochschulstudium und mehrjährige spezifische Berufserfahrung | Ein erweiterter Aufgabenbereich, der teilweise im Rahmen vonallgemeinen Richtlinien erledigt wird. |
Zusatzstufe
In der Zusatzstufe werden spezielle betriebliche Anforderungen bewertet, die über die in den Entgeltgruppen E 4 bis E 11 beschriebenen Anforderungenhinausgehen. Dies wird weitestgehend in Betriebsvereinbarungen festgelegt.
Sachsen
Die Arbeitsaufgabe wird wie folgt bewertet.
Entgelt- gruppe | Art / Umfang | Erledigung / Rahmen | Ausbildung |
1 | einfache Tätigkeit | fest | Einarbeitung, Übung bis 4 Wochen |
2 | Tätigkeit | weitgehend fest | systematisches Anlernen bis 6 Monaten |
3 | Tätigkeit | überwiegend fest | systematisches Anlernen über 6 Monaten |
4 | Tätigkeit | teilweise fest | 2-Jährige Berufsausbildung |
5 | Facharbeit | weitgehend fest | 3-Jährige Berufsausbildung |
6 | schwierige Facharbeit | überwiegend fest | 3-Jährige Berufsausbildung und mehrjährige Berufserfahrung |
7 | hochwertige Facharbeit | teilweise fest | 3-Jährige Berufsausbildung und entweder langjährige Berufserfahrung oder mehrjährige Berufserfahrung und eine 1-Jährige Weiterbildung |
8 | Aufgabengebiet / hochwertigste Facharbeit | bestimmte Richtlinien und umfassende Verantwortung | 3-Jährige Berufsausbildung und 2-Jährige Fachausbildung oder 3-Jähriges Hochschulstudium |
9 | erweitertes Aufgabengebiet | überwiegend bestimmte Richtlinien | 3-Jährige Berufsausbildung, langjährige Berufserfahrung und 2-Jährige Fachausbildung oder 3-Jähriges Hochschulstudium und langjährige Berufserfahrung |
10 | umfassendes Aufgabengebiet | teilweise bestimmte Richtlinien | 4-Jähriges Hochschulstudium |
11 | Aufgabenbereich | allgemeine Richtlinien | 4-Jähriges Hochschulstudium und mehrjährige Berufserfahrung |
12 | erweiterter Aufgabenbereich | teilweise allgemeine Richtlinien | 4-Jähriges Hochschulstudium und langjährige Berufserfahrung |
Für die Zusatzstufen muss die Arbeitsaufgabe eine tätigkeitsübergreifendeQualifikation (nur EG 1 - 3),zusätzliche Qualifikation (nur EG 4 - 9),dispositive Aufgaben (nur EG 4 - 6),Anleitung und Führung (nur EG 7 - 8),oder verantwortliche Anleitung und Führung mit Weisungsbefugnis (nur EG 10-12) vorliegen.
Sachsen-Anhalt
Die Arbeitsaufgabe wird nach den folgenden Merkmalen bewertet.
Entgelt- gruppe | Definition | Voraussetzung Zusatzstufe |
1 | Einfache Tätigkeiten, die nach einer zweckgerichteten Einarbeitung und Übung von bis zu 4Wochen verrichtet werden können. | Zusätzlich eine tätigkeitsübergreifende Qualifikation |
2 | Tätigkeiten, deren Ablauf und Ausführung weitgehend festgelegt sind.Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch ein systematischesAnlernen von bis zu 6 Monaten erworben werden. | Zusätzlich eine tätigkeitsübergreifende Qualifikation |
3 | Tätigkeiten, deren Ablauf und Ausführung überwiegend festgelegt sind.Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch ein systematischesAnlernen von mehr als 6 Monaten erworben werden. | Zusätzlich eine tätigkeitsübergreifende Qualifikation |
4 | Tätigkeiten, deren Ablauf und Ausführung teilweise festgelegt sind.Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch eine mindestens 2-jährige fachspezifische Ausbildung erworben werden. | Zusätzlich dispositive Aufgaben und/oder Aufgaben derAnleitung und Führung von Beschäftigten oderzusätzliche Tätigkeiten, die wesentlichüber die Anforderungen der Entgeltgruppe E 4 hinausgehen und deshalb einezusätzliche Qualifikation erfordern |
5 | Sachbearbeitende Aufgaben und / oder Facharbeiten, deren Erledigung weitgehendfestgelegt sind.Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch eineabgeschlossene mindestens 3-jährige fachspezifische Berufsausbildung erworben werden. | Zusätzlich dispositive Aufgaben und / oder Aufgaben derAnleitung und Führung von Beschäftigtenoderzusätzliche Tätigkeiten, die wesentlichüber die Anforderungen der Entgeltgruppe E 5 hinausgehen und deshalb einezusätzliche Qualifikation erfordern |
6 | Schwierige sachbearbeitende Aufgaben und / oder schwierige Facharbeiten, derenErledigung überwiegend festgelegt sind.Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch eineabgeschlossene mindestens 3-jährige fachspezifische Berufsausbildung und mehrjährigeBerufserfahrung erworben werden. | Zusätzlich dispositive Aufgaben und / oder Aufgaben derAnleitung und Führung von Beschäftigtenoderzusätzliche Tätigkeiten, die wesentlichüber die Anforderungen der Entgeltgruppe E 6 hinausgehen und deshalb einezusätzliche Qualifikation erfordern |
7 | Umfassende sachbearbeitende Aufgaben und / oder besonders schwierige und hochwertigeFacharbeiten, deren Erledigung teilweise festgelegt sind.Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch eineabgeschlossene mindestens 3-jährige fachspezifische Berufsausbildung und einemindestens 2-jährige Fachausbildung oder zusätzliche Kenntnisse und Fertigkeiten, diedurch langjährige Berufserfahrung erworben werden. | Zusätzlich Aufgaben der Anleitung und Führung vonBeschäftigten. oderzusätzliche Tätigkeiten, die wesentlichüber die Anforderungen der Entgeltgruppe E 7 hinausgehen und deshalb einezusätzliche Qualifikation erfordern. |
8 | Ein Aufgabengebiet, das im Rahmen von bestimmten Richtlinien erledigt wird oderhochwertigste Facharbeiten, die hohes Dispositionsvermögen und umfassendeVerantwortung erfordern.Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch eineabgeschlossene mindestens 3-jährige fachspezifische Berufsausbildung und einemindestens 2-jährige Fachausbildung erworben werden sowie zusätzliche Kenntnisse undFertigkeiten, die durch langjährige Berufserfahrung erworben werden. | Zusätzlich Aufgaben der Anleitung und Führung vonBeschäftigten. oderzusätzliche Tätigkeiten, die wesentlichüber die Anforderungen der Entgeltgruppe E 8 hinausgehen und deshalb einezusätzliche Qualifikation erfordern. |
9 | Ein erweitertes Aufgabengebiet, das im Rahmen von Richtlinien erledigt wird.Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie durch den Abschluss einer mindestens4-jährigen Hochschulausbildung erworben werden.Diese Kenntnisse und Fertigkeiten können auch durch eine abgeschlossene mindestens 3-jährige fachspezifische Berufsausbildung und eine mindestens 2-jährige Fachausbildung undeine langjährige Berufserfahrung sowie eine zusätzliche spezielle Weiterbildung erworbenwerden. | Zusätzlich Aufgaben der Anleitung und Führung vonBeschäftigten. oderzusätzliche Tätigkeiten, die wesentlichüber die Anforderungen der Entgeltgruppe E 9 hinausgehen und deshalb einezusätzliche Qualifikation erfordern. |
10 | Ein Aufgabenbereich, der im Rahmen von allgemeinen Richtlinien erledigt wird.Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie durch den Abschluss einer mindestens4-jährigen Hochschulausbildung erworben werden und Fachkenntnisse durch mehrjährigespezifische Berufserfahrung. | verantwortliche Anleitung und Führung von Beschäftigten, die auch die Weisungsbefugniseinschließen |
11 | Ein erweiterter Aufgabenbereich, der teilweise im Rahmen von allgemeinen Richtlinienerledigt wird.Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie durch den Abschluss einer mindestens4-jährigen Hochschulausbildung erworben werden sowie Fachkenntnisse und langjährigespezifische Berufserfahrung. | verantwortliche Anleitung und Führung von Beschäftigten, die auch die Weisungsbefugniseinschließen |
Schleswig-Holstein / Meck. Pom. / Nordwest. Niedersachsen
Die Einteilung der Arbeitsaufgabe wird in folgender Tabelle dargestellt.
Entgelt- gruppe | Qualifikation | Handlungsspielraum |
1 | Auszubildende | |
2 | Erforderlich sind Arbeits- oder Materialkenntnisse oder Geschicklichkeit bei der Arbeitsausführung, die durch eine zweckgerichtete Einarbeitung und Übung von bis zu vier Wochen erlernt werden. Berufliche Vorbildung ist nicht erforderlich. | Tätigkeiten, deren Ablauf und Ausführung im Einzelnen festgelegt sind. |
3 | Erforderlich sind Arbeits- oder Materialkenntnisse oder besondere Geschicklichkeit bei der Arbeitsausführung, wie sie in der Regel durch ein systematisches Anlernen von mehr als vier Wochen Dauer erworben werden. Berufliche Vorbildung ist nicht erforderlich. | Tätigkeiten, deren Ablauf und Ausführung weitgehend festgelegt sind. |
4 | Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch eine mindestens zweijährige fachspezifische Ausbildung oder durch eine abgeschlossene dreijährige fachfremde Berufsausbildung erworben werden, oder auf einem anderen Wege erworben wurden. | Tätigkeiten, deren Ablauf und Ausführung teilweise festgelegt sind. |
5 | Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch eine abgeschlossene fachspezifische mindestens dreijährige Berufsausbildung oder durch eine abgeschlossene fachfremde Berufsausbildung und eine mehrjährigefachspezifische Berufserfahrung erworben werden | Sachbearbeitende Aufgaben und/oder Facharbeiten, deren Erledigung weitgehend vorgegeben ist. |
6 | Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch eine abgeschlossene fachspezifische mindestens dreijährige Berufsausbildung und eine mehrjährige Berufserfahrung oder durch eine abgeschlossene fachfremde Berufsausbildung und eine mehrjährigefachspezifische Berufserfahrung sowie zusätzliche spezielle Weiterbildung erworben werden. | Schwierige sachbearbeitende Aufgaben und/oder schwierige Facharbeiten, deren Erledigung überwiegend vorgegeben ist. |
7 | Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch eine abgeschlossene fachspezifische mindestens dreijährige Berufsausbildung und eine mehrjährige Berufserfahrung sowie zusätzliche spezielle Weiterbildung erworben werden | Umfassende sachbearbeitende Aufgaben und/oder umfassende Facharbeiten innerhalb des Fachgebietes, deren Erledigung teilweise vorgegeben ist. |
8 | Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch eine abgeschlossene zweijährige Fachschulausbildung oder durch eine abgeschlossene fachspezifische mindestens dreijährige Berufsausbildung und eine langjährige Berufserfahrung sowie eine zusätzliche spezielle Weiterbildung erworben werden. | Fachgebietsübergreifende Aufgabengebiete, deren Erledigung im Rahmen von bestimmten Richtlinien erfolgt. |
9 | Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch eine abgeschlossene Hochschulausbildung oder durch eine abgeschlossene zweijährige Fachschulausbildung und eine mehrjährige Berufserfahrung sowieeine zusätzliche spezielle Weiterbildung erworben werden. | Komplexe Aufgabengebiete im Rahmen von Richtlinien. |
10 | Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch eine abgeschlossene Hochschulausbildung erworben werden. | Aufgabenbereiche im Rahmen von allgemeinen Richtlinien. |
11 | Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch eine abgeschlossene Hochschulausbildung und eine langjährige fachspezifische Berufserfahrung sowie gegebenenfalls eine entsprechende Fortbildung erworben werden. | Komplexe Aufgabenbereiche - teilweise nach allgemeinen Richtlinien. |
12 | Aufgabenstellungen, zu deren Bearbeitung eine abgeschlossene Hochschulausbildung und langjährige fachspezifische Berufserfahrung oder eine abgeschlossene fachbezogene mindestens zweijährigeFachschulausbildung sowie eine langjährige fachspezifische Berufserfahrungund Fach- und Spezialkenntnisse erforderlich sind. | Die Aufgabenstellungen werden nach Zielvorgaben bearbeitet. |
13 | Aufgabenstellungen, zu deren Bearbeitung eine abgeschlosseneHochschulausbildung und langjährige umfangreiche fachspezifischeBerufserfahrung sowie Fach- und Spezialkenntnisse in unterschiedlichenAufgaben erforderlich sind. | Die Aufgabenstellungen werden nach allgemeinen Zielen bearbeitet. |
Entgeltstufen
Bei Neueinstellungen und bei der Übernahme von Ausgebildeten werden die Beschäftigten in die Grundstufe eingruppiert. Die Wartezeit auf die Hauptstufe beträgt bei EG 2 - 4 1/2 Jahr, bei EG 5 - 8 1 Jahr und bei EG 9 - 11 2 Jahre. Bei Umgruppierungen werden die Beschäftigten in der Regel in der Hauptstufe eingruppiert.
Zusatzstufen
Die Voraussetzungen für die Zusatzstufen sind erfüllt, wenn die übertragene Arbeit zusätzlich Anforderungen an die Flexibilität und/oder Verantwortung und/oder Kooperation der Beschäftigten in einem Maße stellt, das oberhalb des allgemeinen Anforderungsniveaus der Hauptstufe, aber unterhalb der nächsten Gruppe liegt.
Thüringen
Die Arbeitsaufgabe wird wie folgt bewertet.
Entgelt- gruppe | Art / Umfang | Erledigung / Rahmen | Ausbildung |
1 | einfache Tätigkeit | fest | Einarbeitung, Übung bis 4 Wochen |
2 | Tätigkeit | weitgehend fest | systematisches Anlernen bis 6 Monaten |
3 | Tätigkeit | überwiegend fest | systematisches Anlernen über 6 Monaten |
4 | Tätigkeit | teilweise fest | 2-Jährige Berufsausbildung |
5 | Facharbeit | weitgehend fest | 3-Jährige Berufsausbildung |
6 | schwierige Facharbeit | überwiegend fest | 3-Jährige Berufsausbildung und mehrjährige Berufserfahrung |
7 | hochwertige Facharbeit | teilweise fest | 3-Jährige Berufsausbildung und entweder langjährige Berufserfahrung oder mehrjährige Berufserfahrung und eine 1-Jährige Weiterbildung |
8 | Aufgabengebiet / hochwertigste Facharbeit | bestimmte Richtlinien und umfassende Verantwortung | 3-Jährige Berufsausbildung und 2-Jährige Fachausbildung oder 3-Jähriges Hochschulstudium |
9 | erweitertes Aufgabengebiet | überwiegend bestimmte Richtlinien | 3-Jährige Berufsausbildung, langjährige Berufserfahrung und 2-Jährige Fachausbildung oder 3-Jähriges Hochschulstudium und langjährige Berufserfahrung |
10 | umfassendes Aufgabengebiet | teilweise bestimmte Richtlinien | 4-Jähriges Hochschulstudium |
11 | Aufgabenbereich | allgemeine Richtlinien | 4-Jähriges Hochschulstudium und mehrjährige Berufserfahrung |
12 | erweiterter Aufgabenbereich | teilweise allgemeine Richtlinien | 4-Jähriges Hochschulstudium und langjährige Berufserfahrung |
Für die Zusatzstufen muss die Arbeitsaufgabe eine tätigkeitsübergreifendeQualifikation (nur EG 1 - 3),zusätzliche Qualifikation (nur EG 4 - 9),dispositive Aufgaben (nur EG 4 - 6),Anleitung und Führung (nur EG 7 - 8),oder verantwortliche Anleitung und Führung mit Weisungsbefugnis (nur EG 10-12) vorliegen.